Sonntag, 17. April 2011
Recht auf Leben
In Rechtswissenschaften ein Laie. Wir haben ein Recht auf Leben. Haben wir das? Woher kommt dieses Recht und wie wird es begründet? Und die Feinheiten: Auf was für ein Leben haben wir ein Recht? Frei? Schmerzfrei? Sorgenlos? Ich habe keine Ahnung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
Recht auf Leben

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Die Bürde des Menschen scheint unantastbar.

Ist sie das?

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Das sind äußerst interessante Fragen...
Das juristisch ausformulierte "Recht auf Leben" bezieht sich vermutlich auf den Schutz bereits vorhandenen Lebens. Ein solches Recht quasi aus dem Nirwana heraus einzufordern dürfte "nicht statthaft" sein; soll heißen: im kosmologischen Kontext ist ein solches Recht auf Leben, ein "Recht auf geboren werden" sehr wahrscheinlich nicht existent.

Dieser Schluss führt mich zu einer Frage, die ich mir in den letzten Jahren immer und immer wieder gestellt habe: Was ist denn mit den unzähligen, abermilliarden von Individuen die niemals geboren werden, die niemals aus dem verwirrenden Strudel zufälliger Begegnungen als neues, lebendiges Menschenkind hervorgehen?

Wenn man sich diesen Umstand vergegenwärtigt, dann dürfte klar sein, dass es ein unglaubliches Privileg ist überhaupt Leben zu dürfen, am Strom des Lebens teilnehmen und durch eigene Taten etwas bewirken zu können. Daraus folgt weiter eine immense Verantwortung sich selbst und anderen Lebewesen gegenüber, die (wie phw richtig anmerkt) als große Bürde empfunden werden kann.

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"Bürde" ist in meinem Statement eher eine Parodie auf "Würde"

Provokanter formuliert: Wieviel Geld darf Menschenwürde kosten?

Existieren gesellschaftliche Werte oder existiert nur Gesellschaft?

Ist Juristerei die Reduktion gesellschaftlicher Werte auf kaufmännische Vorgänge?

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